Qualifizierungsprogramm

Qualifizierungsprogramm

Das Qualifizierungsprogramm des GRK 1956 vermittelt spezifisch auf das Forschungsprogramm abgestimmte ergänzende Fachkenntnisse und qualifiziert darüber hinaus für eine universitäre oder außeruniversitäre Karriere. So besteht z.B. die Möglichkeit, Lehrerfahrung im Hochschulbereich zu erlangen, Schlüsselkompetenzen zu erwerben, Sprachkenntnisse zu perfektionieren und/oder Erfahrung im wissenschaftsorganisatorischen Bereich sowie im Kulturmanagement zu sammeln. Das Qualifizierungsprogramm bietet eine relativ große Gestaltungsfreiheit mit der Möglichkeit zu individuellen Schwerpunktsetzungen. Es besteht aus dem Studienprogramm und den Forschungsaufenthalten.

Studienprogramm

Das Studienprogramm enthält künftig fünf Module:

    • Modul 1 „Wissenschaftliche Qualifizierung“ (Pflichtmodul)
    • Modul 2 „Sprachkompetenz“ (Wahlpflichtmodul)
    • Modul 3 „SchlĂĽsselkompetenzen“ (Wahlpflichtmodul)
    • Modul 4 „Wissenschaftskarriere“ (Wahlpflichtmodul)
    • Modul 5 „Praxis im Wissenschafts- und Kulturmanagement“ (Wahlpflichtmodul)

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen aus Modul 1 ist verpflichtend. Aus den Modulen 2 bis 5 kann frei gewählt werden und somit – in Absprache mit dem Betreuungsteam – ein eigenes Qualifizierungsprofil erstellt werden. Im Laufe der dreijährigen Promotionsphase sind mindestens drei Leistungen aus dem Bereich der Wahlpflichtmodule zu erbringen (z.B. 1. Sprachkurs Russisch, 2. Kurs „Rhetorik und Präsentation“, 3. Kurs „Medienkompetenz“). Darüber hinaus können weitere Angebote aus dem Studienprogramm genutzt werden.

Modul 1

Modul 1: „Wissenschaftliche Qualifizierung“ (Pflichtmodul)

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist verpflichtend.
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Modul 2

Modul 2: „Sprachkompetenz“ (Wahlpflichtmodul)

Während der dreijährigen Promotionsphase sind mindestens 3 Leistungen aus den Modulen 2 – 5 zu erbringen.
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Modul 3

Modul 3: „Schlüsselkompetenzen“ (Wahlpflichtmodul)

Während der dreijährigen Promotionsphase sind mindestens 3 Leistungen aus den Modulen 2 – 5 zu erbringen.
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Modul 4

Modul 4: „Wissenschaftskarriere“ (Wahlpflichtmodul)

Während der dreijährigen Promotionsphase sind mindestens 3 Leistungen aus den Modulen 2 – 5 zu erbringen.
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Modul 5

Modul 5: „Praxis im Wissenschafts- und Kulturmanagement“ (Wahlpflichtmodul)

Während der dreijährigen Promotionsphase sind mindestens 3 Leistungen aus den Modulen 2 – 5 zu erbringen.
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Forschungsaufenthalte

Für alle Promotionsprojekte sind Forschungsreisen ins Ausland vorgesehen. In einem individuellen Beratungsgespräch zu Beginn der Promotion wird die zeitliche Gestaltung der Aufenthalte geplant, wobei eine Überprüfung dieser individuellen Planung bzw. eine etwaig erforderliche Neujustierung jeweils jährlich vorgesehen ist.

Finanzierung

Die Finanzierung der Auslandsaufenthalte, die während der dreijährigen Promotionsdauer realisiert werden können, sind von den Promovierenden beim Kolleg zu beantragen.